1.1. In einem am 30.06.2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. 1.2. Gleichzeitig wurde beantragt, der Unabhängige Verwaltungssenat möge dem Auftraggeber durch einstweilige Verfügung untersagen, den Zuschlag für die Dauer dieses Nachprüfungsverfahrens zu erteilen. 2. Der Auftraggeber hat (zunächst) eine Gegenschrift z... mehr lesen...
Beachte vgl zum Gesamten: BVA N/0046-BVA/02/2007-041; UVS OÖ VwSen-550278/4/Kl/Pe; Katharina Hahnl, Unrichtige Auftraggeberfestlegungen und die Auswirkungen auf den Vergaberechtsschutz nach dem BVergG 2006, RPA 2006/118; Glossen von Thomas Schwaiger in ZVB 2007/8 und RPA 2007, 143 Rechtssatz: Die angefochtene Zuschlagsentscheidung wurde am 13.06.2006 bekannt gegeben. Die 14-tägige Anfechtungsfrist endete daher mit Ablauf des 27.06.2008. Der gegenständliche Nachprüfungsantrag wurde er... mehr lesen...