Entscheidungen zu § 61 Abs. 1 AVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Beschluss 2018/5/24 LVwG-1-236/2017-R3

Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler 1.  über den Wiedereinsetzungsantrag des Y H, CH-W, betreffend Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft D vom 14.03.2018, Zl-X-9-2018/03744, den Beschluss gefasst:     Gemäß § 50 iVm § 31, § 33 Abs 4 und § 7 Abs 4 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Wiedereinsetzungsantrag abgewiesen. 2.  über die Beschwerde des Y ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 24.05.2018

RS Lvwg 2018/5/24 LVwG-1-236/2017-R3

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: VwGVG 2014 §33 Abs1AVG §71 Abs1 Z1AVG §61 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass in einer Rechtsmittelbelehrung eines Straferkenntnisses statt von einem „Straferkenntnis“ von einem „Bescheid“ die Rede ist, schadet nicht, da auch ein Straferkenntnis ein Bescheid darstellt. Im Übrigen muss es selbst einem (ausländischen) juristischen Laien klar sein, dass sich die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 24.05.2018

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