Norm: ASGG §67ASGG §73AVG §61
Rechtssatz: Auf Leistungsbescheide der Sozialversicherungsträger haben die Vorschriften über die Rechtsmittelbelehrung (§ 61 AVG) Anwendung zu finden. Enthält die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid eine längere als die gesetzlich vorgesehene Klagefrist und bringt der Kläger die Klage innerhalb der angegebenen (längeren) Frist ein, so gilt sie als rechtzeitig (§ 61 Abs 3 AVG) und es ist in diesem Fall dem Gericht ein... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CcAHG §3 Cd3AVG §13aAVG §61EisbG §33WRG §32 Abs5WRG §137
Rechtssatz: Die Belehrungspflicht im Sinn des § 13a AVG ist ausdrücklich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auch auf die Belehrung in der Sache selbst. Sie hat nicht etwa zum Inhalt, eine Partei darüber zu belehren, welche Anträge sie zu stellen hat, um alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen zum Bau beziehungsweise Betrieb von ... mehr lesen...