Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2003/10/16 8ObS12/03b

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Entscheidung | OGH | 16.10.2003

RS OGH 2003/10/16 8ObS12/03b

Norm: AVG §59 Abs1IESG §7 Abs2
Rechtssatz: § 7 Abs 2 zweiter Satz IESG ist als lex specialis zu § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG zu verstehen. Daher muss die Beklagte in jenem Umfang, in welchem sie dem Antrag auf IAG nicht entspricht, jedenfalls einen abweislichen Bescheid erlassen. Im Zweifel ist bei Erlassung eines Bescheides, der weder im
Spruch: noch in der
Begründung: auf Abweisungsgründe hinsichtlich nicht bestehender Ansprüche eingeht, davon a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.2003

TE OGH 1988/12/13 4Ob599/88

Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1988

RS OGH 1988/12/13 4Ob599/88

Norm: AVG §59 Abs1VVG §1
Rechtssatz: Ein Bescheid entspricht dem Gesetz (§ 59 Abs 1 AVG) nur dann, wenn er so bestimmt gefaßt ist, daß er im Wege der Vollstreckung zwangsweise durchgesetzt werden kann. Nur die im
Spruch: angeordnete Rechtsfolge ist gegebenenfalls vollstreckbar; sie muß daher entsprechend bestimmt sein. Eine allgemeine Verweisung auf die Verhandlungsschrift genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1988

RS OGH 1988/12/13 4Ob599/88

Norm: AVG §59 Abs1VVG §1
Rechtssatz: Im Vollstreckungsverfahren kommt die Durchführung eines formellen Ermittlungsverfahrens (in dem der Leistungsinhalt des Bescheides erst präzisiert wird) grundsätzlich nicht in Betracht. Dieses Bestimmtheitserfordernis gilt auch für Nebenbestimmungen eines Bescheides, insbesondere für Auflagen. So reicht die bloße Bezugnahme auf die Lage vor der Straßenfluchtlinie auch nicht annähernd zur Bestimmung der abzut... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1988

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