Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch den Richter xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwalts-GesmbH, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Stadtrats der Stadtgemeinde xxx vom 28.09.2018, Zahl: xxx, wegen Abweisung der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde xxx vom 28.05.2018, Zahl: xxx, mit dem der xxx GmbH, xxx, xxx, die Baubewilligung für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf Grundstück-Nr. xxx, KG xxx, ertei... mehr lesen...