Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte am 19.06.2002 einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 07.02.2003 wurde dieser gemäß §§ 7, 8 AsylG 1997 abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Indien für zulässig erklärt. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 07.02.2003 wurde dieser gemäß Paragraphen 7, 8, AsylG 1997 abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Indien für zulässig erklärt. ... mehr lesen...