I. 1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde vom 15. Oktober 1985 wurde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung "zur Errichtung eines Hallenzubaues beim Industriepark" (Errichtung einer Kupferlackdrahtproduktionsanlage) erteilt. 1988 wurde dieser Bescheid des Bürgermeisters vom 15. Oktober 1985 zahlreichen Personen als übergangenen Nachbarn zugestellt. In den Berufungen führten die Berufungswerber im wesentlichen aus, daß ihre Parteistellung übergangen worden sei, ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2959/80 E 15. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Sachverständigenkosten können gem § 76 Abs 1 AVG dann auf die antragstellende Partei überwälzt werden, wenn die Einholung des Gutachtens nach der Verfahrenslage notwendig war und kein Amtsachverständiger zur Verfügung stand (Hinweis E 14.5.1957, 2578/55... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 13. April 1993 wurde der Erstbeschwerdeführerin "als Verkäuferin" und der Zweitbeschwerdeführerin "als Käuferin" unter Berufung auf § 76 Abs. 4 AVG "aufgrund des Antrages auf Genehmigung eines Kaufvertrages nach § 9 Abs. 2 Stadterneuerungsgesetz, BGBl. Nr. 287/1974 in der Fassung BGBl. Nr. 421/1992, für die erforderlichen Barauslagen ein Kostenvorschuß von 1.) S 1,604.026,80 und von 2.) S 554.326,80, insgesamt ... mehr lesen...
Index: L80459 Bodenbeschaffung Stadterneuerung Assanierung Wien27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: AVG §52 Abs1;AVG §52 Abs2;AVG §52;AVG §53a Abs1;GebAG 1975 Abschn3;Stadterneuerung Gutachterkommission Wr 1977 §3;StadterneuerungsG §22 Abs4;StadterneuerungsG §22;StadterneuerungsG §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Gutachterkommission iSd § 22 Stadterneuer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete auf näher bezeichneten Grundstücken in EZ nn/1, nn/2, nn/3 und nn/4, alle KG X und KG Y, ein Automobilwerk, für das sie die zum Teil nachträgliche Erteilung der Baubewilligung beantragt hat. Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 19. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführerin unter Spruchteil IA die beantragte Baubewilligung unter Vorschreibung von insgesamt 64 Auflagen erteilt. Unter Spruchteil IC 3a wurde ihr für die Inanspruchn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2959/80 E 15. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Sachverständigenkosten können gem § 76 Abs 1 AVG dann auf die antragstellende Partei überwälzt werden, wenn die Einholung des Gutachtens nach der Verfahrenslage notwendig war und kein Amtsachverständiger zur Verfügung stand (Hinweis E 14.5.1957, 2578/55... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0175 E 21. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Barauslagen sind Aufwendungen, die der Behörde zunächst selbst erwachsen sind. Für diese Aufwendungen hat unter den Voraussetzungen des § 76 Abs 1 AVG die Partei aufzukommen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Der Ersatz der Barauslagen durch die P... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. September 1991 erteilte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 35 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, die Bewilligung zur Ausfuhr bestimmter Abfälle nach Großbritannien. Der angefochtene Bescheid enthält im Spruch: auch folgende Verfügung: "Gemäß § 76 Abs. 1 AVG werden für die Erstellung des Gutachtens Prof. Dr. H Barauslagen in der Höhe von S 113.835,-- (inkl. MwSt) vorgeschrieben." Die Vorschrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0175 E 21. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Barauslagen sind Aufwendungen, die der Behörde zunächst selbst erwachsen sind. Für diese Aufwendungen hat unter den Voraussetzungen des § 76 Abs 1 AVG die Partei aufzukommen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Der Ersatz der Barauslagen durch die P... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. Dezember 1960 bücherlicher Eigentümer von insgesamt 7 Liegenschaften inliegend im Grundbuch über die KG X. Diese Liegenschaften wurden mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. September 1961 als Bauplätze genehmigt. Mit Plandokument 3768, Beschluß des Gemeinderates vom 20. Juli 1962, Pr.Zl. 1790/62, wurde die Widmung hinsichtlich dieser Liegenschaften in Grünland, ländliches Gebiet, abgeändert. Derzeit gilt für die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0175 E 21. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Barauslagen sind Aufwendungen, die der Behörde zunächst selbst erwachsen sind. Für diese Aufwendungen hat unter den Voraussetzungen des § 76 Abs 1 AVG die Partei aufzukommen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Der Ersatz der Barauslagen durch die P... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;
Rechtssatz: Barauslagen sind Aufwendungen, die der Behörde zunächst selbst erwachsen sind. Für diese Aufwendungen hat unter den Voraussetzungen des § 76 Abs 1 AVG die Partei aufzukommen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Der Ersatz der Barauslagen durch die Partei setzt aber voraus, dass die Barauslagen der Behörde bereits erwach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs1;VwGG §27;VwGG §42 Abs5;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die "Sache", die den Gegenstand der Entscheidung des VwGH zu bilden hat, wird durch die geltend gemachte Entscheidungspflicht bestimmt. Die Entscheidung des VwGH im Säumnisbeschwerdeverfahren hat sich zufolge des zweiten Satzes des § 42 Abs 5 VwGG auf die "Sache" (einschließlich jener... mehr lesen...