Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2005/6/24 1Ob49/05w

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Entscheidung | OGH | 24.06.2005

TE OGH 1996/2/27 1Ob6/96

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Entscheidung | OGH | 27.02.1996

RS OGH 1996/2/27 1Ob6/96, 1Ob49/05w, 1Ob79/16y

Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FAVG §52 Abs1KFG 1967 §67 Abs3KFG 1967 §126
Rechtssatz: Wird ein der Behörde beigegebener oder zur Verfügung stehender amtlicher Sachverständiger (Amtssachverständiger) im Sinne des § 52 Abs.1 AVG tätig, um ein vom Gesetz zwingend vorgesehenes Gutachten als Grundlage der Erteilung der Lenkerberechtigung zu erstatten, so übt er dabei eine hoheitliche Tätigkeit aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1996

RS OGH 1994/9/22 12Os111/94, 14Os86/15a

Norm: AVG §52 Abs1StGB §302
Rechtssatz: Nur der Amtssachverständige ist in den Bereich der Hoheitsverhaltung einbezogen und wird als integraler Bestandteil des behördlichen Verfahrens tätig; der nur für ein bestimmtes Verfahren einmalig bestellte (nichtamtliche) Sachverständige hingegen wird in den hoheitlichen Meinungsbildungsprozeß nicht eingebunden, er liefert lediglich ein vom zur Entscheidung berufenen Organ zu prüfendes Beweismittel. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1994

Entscheidungen 1-4 von 4

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