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Begründung: Entsprechend den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen ABl 2016/C 439/01 bzw ABl 2019/C 380/01wird nunmehr begründet wie folgt: Entsprechend den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen Amtsblatt 2016/C 439/01 bzw Amtsblatt 2019/C 380/01wird nunmehr begründet wie folgt: 1. Insbesondere zum vorlegenden Gericht: Dieses Vorabentscheidungsersuchen wi... mehr lesen...
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Begründung: Entsprechend den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen ABl 2016/C 439/01 bzw ABl 2019/C 380/01 wird nunmehr begründet wie folgt: Entsprechend den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen Amtsblatt 2016/C 439/01 bzw Amtsblatt 2019/C 380/01 wird nunmehr begründet wie folgt: 1. Insbesondere zum vorlegenden Gericht: Dieses Vorabentscheidungsersuche... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...