Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §5 Abs7; AVG § 5 heute AVG § 5 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Stimmt der zu Untersuchende zunächst der Blutabnahme zu und verweigert er dann die schriftliche Zustimmungserklärung, so kann der Auffassung, daß die ... mehr lesen...