Entscheidungen zu § 5 Abs. 7 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1966/9/13 2201/64

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §5 Abs7; AVG § 5 heute AVG § 5 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Stimmt der zu Untersuchende zunächst der Blutabnahme zu und verweigert er dann die schriftliche Zustimmungserklärung, so kann der Auffassung, daß die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1966

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