Der Beschwerdeführer wurde in einem gegen LR. und IT. geführten Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen nach dem AuslBG und dem ASVG als Zeuge zur mündlichen Verhandlung am 30. September 2009 vor der belangten Behörde geladen. Er führte in dieser "nach Wahrheitserinnerung und Zeugenbelehrung" als Zeuge vernommen Folgendes an ("VHL" steht für "Verhandlungsleiter", "SV" für "Sachverhalt", "BW" für "Beschwerdeführer" (des Verwaltungsstrafverfahrens)): "Der Zeuge (Beschwerdeführer)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2; AVG §49 Abs4; AVG §49 Abs5; AVG §50; AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...