Entscheidungen zu § 47 Abs. 2 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/12/21 85/10/0153

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §15;AVG §47 Abs2;B-VG Art131a;
Rechtssatz: Wenn in der vom Beschuldigten unterfertigten Niederschrift die Aussage enthalten ist, "Die Strafe von S 800,-- (Bescheid der Ordnungsstrafe) werde ich einbezahlen", und der Beschuldigte keine Einwendungen gegen diese Niederschrift erhoben hat, so macht sie gem § 15 AVG vollen Beweis über den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1988

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