Entscheidungen zu § 45 Abs. 3 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/3/28 132Bs418/18t

Norm: AVG §45 Abs3StVG §116 Abs3
Rechtssatz: Parteiengehör ist von Amts wegen, ausdrücklich, in förmlicher Weise, unter Einräumung einer angemessenen Frist und unter Beachtung des § 13a AVG einzuräumen. Die Verletzung des Parteiengehör kann durch die bloße Nichtgebrauchnahme vom Recht auf Akteneinsicht nicht heilen. Entscheidungstexte 132 Bs 418/18t Entscheidungstext OLG Wien 28.03.2019... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.2019

RS OGH 1983/7/18 Bkv3/83

Norm: AVG §37AVG §45 Abs3RAO §5 Abs2
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 45 Abs 3 in Verbindung mit § 37 AVG), wenn dem Eintragungswerber, dessen Vertrauenswürdigkeit der Kammerausschuß gemäß § 5 Abs 2 RAO zu prüfen hatte, das Ergebnis nachträglicher Beweisaufnahmen nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Entscheidungstexte Bkv 3/83 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.07.1983

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