Norm: AVG §42 Abs1BStG §25StVO §84 Abs3
Rechtssatz: Die Zustimmung des Bundes gemäß § 25 BStG fällt in dessen Privatwirtschaftsverwaltung. Unterlässt der Bund im straßenpolizeilichen Bewilligungsverfahren eine auf § 25 BStG gestützte Einwendung, ist er nicht gemäß § 42 Abs 1 AVG von der Versagung einer Zustimmung gemäß § 25 BStG präkludiert. Die Zustimmung gemäß § 25 BStG zu optischen Ankündigungen entlang von Autobahnen darf, wenn sie dem allg... mehr lesen...