Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. August 2010 wurde die mit Eingabe des Beschwerdeführers vom 9. November 2009 angezeigte Sanierung (Errichtung) eines 6 m x 5 m großen Gebäudes samt 3 m x 3 m großem Vordach (Anbau) auf dem Grundstück Nr. 1200, KG A, Marktgemeinde S, gemäß § 6 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG) untersagt und dem Beschwerdeführer gemäß § 58 iVm § 6 leg. c... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs2;AVG §40;AVG §41;AVG §42;AVG §43;AVG §44;MRK Art6;NatSchG OÖ 2001 §58 Abs1;NatSchG OÖ 2001 §6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0078 E 3. Oktober 2008 RS 6 Stammrechtssatz Das Oö. NatSchG 2001 enthält keine Vorschrift, die eine Durchführung einer mündliche ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 3. Juli 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung einer nachträglichen naturschutzrechtlichen Bewilligung beziehungsweise die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 10 Abs. 2 Oö. NatSchG 2001 für die Errichtung einer Holzhütte mit einer Grundfläche von ca. 3 x 4 m auf einem Fundament aus Betonsockeln und einer Firsthöhe von rund 3 m auf einem näher bezeichneten Grundstück. Auf Grundlage des Gutachtens des Regionsbeauftragten ... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs2;MRK Art6;NatSchG OÖ 2001 §10 Abs2;NatSchG OÖ 2001 §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Oö. NatSchG 2001 enthält keine Vorschrift, die eine Durchführung einer mündliche Verhandlung ausdrücklich anordnet. Ein Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Sinne von §§ 40 bis... mehr lesen...