Entscheidungen zu § 39a AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 1996/12/03 01/08/36/96

Begründung: 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Aus den Akten der Bundespolizeidirektion Wien - Fremdenpolizeiliches Büro, Zl IV-841.502/FrB/96, und der BH O, Zl 11/06-4801/27-1996, ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführer nach seinen Angaben in der Niederschrift vom 4.9.1995 im Juni 1994 von R über mehrere afrikansche Länder nach F und weiter nach I reiste, sich dort 14 Monate aufhielt, dann mit Hilfe eines Schleppers nach U fuhr und schließlich am 4.9.1995 im Bereich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.12.1996

TE Uvs Bescheid 1996/11/29 1-1172/95

1.1.    Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 17.10.1995, Zl X-5692-1995, wurde der Antrag des Berufungswerbers vom 24.8.1995 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen das (mündlich verkündete) Straferkenntnis vom 14.3.1995 gemäß § 71 AVG abgewiesen. 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 17.10.1995, Zl X-5692-1995, wurde der Antrag des Berufungswerbers vom 24.8.1995 auf Wiedereinset... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 29.11.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/11/29 1-1172/95

Rechtssatz: Der Verwaltungssenat erachtet es für glaubwürdig, daß der Beschuldigte nicht über ausreichende sprachliche Kenntnisse verfügt hat, um den Inhalt und die Tragweite der ihm gegenüber mündlich verkündeten behördlichen Erledigung zu verstehen. Ein Indiz für diese Annahme ist die Tatsache, daß der Beschuldigte kurz zuvor von der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein - aber auch vor der Bezirkshauptmannschaft G - nur unter Beiziehung eines Dolmetschers einvernommen wurde. Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.11.1996

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