Die Bietergemeinschaft "A***", bestehend aus 1. B***, 2. C***, 3. D***, 4. E***, 5. F***, vertreten durch Y***, brachte mit Schriftsatz vom 29. Mai 2007 einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ein. Inhaltlich führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, dass Mitglieder des präsumtiven Zuschlagsempfängers an Vorarbeiten für die im gegenständlichen Vergabeverfahren vergebenen Leistungen maßgeblich beteiligt gewesen seien. Die Mitglieder des präsumtiven Zuschlagsempfän... mehr lesen...