1. In seiner Beschwerde vom 24.4.2008 bringt der Beschwerdeführer vor, die Beschwerdeführerin habe in Vorarlberg ua im Lokal „T P M“ G näher bezeichnete Internetterminals zur Aufstellung gebracht. Es handle sich bei diesen Geräten um Internetterminals, die die Möglichkeit für die Kunden eröffneten, im World-Wide-Web zu surfen. Ua werde durch die Internetterminals die Möglichkeit eingeräumt, sich an den im Bundesland Steiermark aufgestellten genehmigten und bewilligten Geldspiela... mehr lesen...
Norm: SpielapparateG Vlbg §7 Abs1 AVG §39 Abs1 AVG §39 Abs2 AVG §67a Z2 AVG §79a AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 39 gültig von 20.04.2002 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002 ... mehr lesen...