Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerden von 1.) J R M, M, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meinrad Einsle, Bregenz, sowie 2.) der K I KG, M, vertreten durch W D, M, gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde M vom 25.09.2018, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird den Beschwerden keine Folge gegeben und ... mehr lesen...