Begründung: Die vier Kläger stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Beklagten; sie benützten Parkplätze in der Tiefgarage des Palais Trautson, die von der Beklagten ursprünglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Hiebei wurden mit den Klägern - ausgenommen dem Zweitkläger - Widerrufsvorbehalte vereinbart. Die Beklagte hat diese unentgeltlichen Benützungsverhältnisse widerrufen und den Klägern auf Grund ihrer Ansuchen - die sie jeweils mit dem Vorbehalt ... mehr lesen...
Norm: AVG §38AVG §69 Abs1 litcBDG §80GehG §24aJN §1 CIa1
Rechtssatz: Die Zuweisung eines vom Beamten bis dahin unentgeltlich benützten Garagenabstellplatzes mit Bescheid gegen Benützungsentgelt begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges für ein auf Feststellung des Bestehens eines privatrechtlichen Benützungsverhältnisses gerichtetes Begehren, da die Beurteilung dieser Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde nicht von der Rechtskraftwirkung d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger einerseits und die Beklagten andererseits sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Rechtsvorgänger der Beklagten stellten am 3.4.1939 bei der Agrarbezirksbehörde Graz den Antrag, ihnen über ein nunmehr dem Kläger gehörendes Grundstück ein landwirtschaftliches Bringungsrecht einzuräumen. Die Rechtsvorgänger der Parteien schlossen am 6.6.1939 vor der Agrarbezirksbehörde Graz einen "Vertrag (Vergleich)", in dem der damalige Eigentümer des nunmehr dem Kläge... mehr lesen...
Norm: AVG §38
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an die Beurteilung einer Vorfrage eines gerichtlichen Verfahrens durch das Gericht nicht gebunden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/89 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 3 Ob 617/89 Veröff: RZ 1991/40 S 140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049665 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die Zivilflugplatzhalter des Flughafens Wien ist, begehrt Ersatz der von ihr bezahlten Stromkosten für die Flugsicherungsanlagen am Flughafen Wien. Die Flugsicherung - und damit auch die Verpflichtung zur Tragung der Kosten - obliege gemäß § 120 Luftfahrtgesetz (LFG) dem Bundesamt für Zivilluftfahrt. Soweit also keine Ausnahmebestimmung Platz greife, obliege dem Zivilflugplatzhalter keine Verpflichtung zur Tragung der Kosten. Gemäß § 122 Abs 2 LFG... mehr lesen...
Norm: AVG §38ZPO §190 C1ZPO §411 Ab
Rechtssatz: Ein "Bindungskonflikt" kann nur dort entstehen, wo eine Behörde bei Entscheidung einer Rechtsfrage eine Vorfrage zu beurteilen hat, über welche eine andere Behörde als Hauptfrage rechtskräftig abgesprochen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 601/85 Entscheidungstext OGH 02.12.1986 2 Ob 601/85 Veröff: EvBl 1987/91 S 339 ... mehr lesen...
Norm: AVG §38ZPO §190 B
Rechtssatz: Keine Vorfrage liegt vor, wenn zwei verschiedene Akte über Rechte und Pflichten zu ergehen haben, die von verschiedenen Behörden nach verschiedenen Gesichtspunkten zu erlassen sind. Das gilt insbesonders insoweit, als es sich um die den Gerichten zukommende Entscheidung über die privatrechtliche Zulässigkeit bestimmter Vorhaben handelt, über die nach den Verwaltungsvorschriften von der Verwaltungsbehörde nur ... mehr lesen...