Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt xxx vom 29.03.2024, Zahl: xxx, mit dem der Antrag des xxx auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 – EpiG abgewiesen wurde, gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xx... mehr lesen...