Die mitbeteiligte Partei sprach mit Bescheid vom 11. Dezember 1969 aus, der Beschwerdeführer sei verpflichtet, die ihm mit der Beitragsnachberechnung der mitbeteiligten Partei vom 6. August 1969 vorgeschriebenen allgemeinen Beiträge und Sonderbeiträge im Gesamtausmaß von S 4.715,69 an die Kasse zu entrichten. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß dem im Verwaltungsakt liegenden Rückschein am 18. Dezember 1969 zugestellt. Gegen diesen Bescheid erhob der Wirtschaftstreuhänder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1; AVG §33 Abs3 impl; AVG §33 Abs5 impl; ASVG § 412 heute ASVG § 412 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ASVG § 412 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.2013 zulet... mehr lesen...