Entscheidungen zu § 32 Abs. 4 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Kärnten 1992/02/04 KUVS-50/1/92

Rechtssatz: Da es sich bei der Berufungsfrist nach § 63 Abs 5 AVG um eine gesetzliche Frist im Sinne des § 32 Abs 4 leg cit, welche Bestimmung auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet, handelt, ist eine Erstreckung der Berufungsfrist durch die Berufungsbehörde nicht möglich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.02.1992

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten