Rechtssatz: Erläßt die erste Instanz einen Bescheid ohne Vorliegen eines Antrages - vorliegend einen Zurückweisungsbescheid wegen eines Zustellmangels - belastet sie dieses Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit (Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird auf dem Zustellschein des Landungsbescheides irrtümlich eine unrichtige Adresse des Berufungswerbers angegeben, so ist die Ladung trotzdem als zugestellt zu beurteilen, wenn dem Berufungswerber die Zustellung der Ladung durch ein Organ eines Gendarmeriepostens eigenhändig erfolgte. Bescheid vom 1993/08/09 KUVS-K3-26/17/93 mehr lesen...