Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 1993/9/21 92/08/0259

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde M vom 4. Mai 1988 wurden dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 1 und 4 des Tiroler Luftreinhaltegesetzes, LGBl. für Tirol Nr. 68/1973, für den Betrieb seines Roxidationsstalles zur Schweinemast drei Auflagen erteilt. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde M vom 6. Juli 1989 abgewiesen. Dieser Bescheid wurde über Vorstellung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Landeshauptmanne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0259

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;VwGG §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Parteistellung im Verwaltungsverfahren muß nicht notwendigerweise zur Konsequenz haben, daß der Betreffende durch den Erfolg der Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch eine andere Partei in seinen rechtlichen Interessen berührt wird (Hinweis B 25.5.1981, 3645/80, E 28.9.1992, 91/10/0205). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

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