Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 22. Februar 1996 um Auskunftserteilung, ob und welche gesetzliche berufliche Interessensvertretungen im Rahmen der Verfahren zur Erlassung näher zitierter, auf Grund der StVO erlassener Verordnungen des Magistrates der Stadt Krems angehört worden seien, unter Berufung auf § 5 Abs. 4, 5 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Z. 6 NÖ Auskunftsgesetz, LGBl. Nr. 0020-0, abgewiesen. In der Begründung: wurde im w... mehr lesen...
Index: L00203 Auskunftspflicht Informationsweiterverwendung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AuskunftsG NÖ 1988 §4 Abs1 Z6;AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;StVO 1960 §44 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0068 E 23. September 1987 RS 2(hier: Auskunftserteilung über Anhörung von Interessenvertretungen im Verfahren zur Erlassung einer Verordnung; keine andere Zugänglichkeit der Information... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. April 1990 gegen die mitbeteiligte Partei wegen Nichterteilung einer Auskunft nach dem Datenschutzgesetz gemäß § 14 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 370/1986 (DSG), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 3 und 11 leg. cit. ab. Ihrer Entscheidung legte die belangte Behörde folgenden, aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers, der Stellung... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs3;DatenschutzV BMI 1987 §11 Abs3;DSG 1978 §11;DSG 1978 §14;
Rechtssatz: Eine Abwägung zwischen dem sich aus den Aktenteilen ergebenden öffentlichen Interesse an einer Ausnahme von Aktbestandsteilen von der Akteneinsicht iSd § 17 Abs 3 AVG und dem Interesse des Antragsteller, die Richtigkeit der Feststellung der belangten Behörde selbst zu überprüf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "am 6.8.1990 um 10.40 Uhr auf der Tauernautobahn A 10 in St. Michael i.Lg., bei Strkm.102 - Fahrtri.Süden, den Pkw, amtliches Kennzeichen 0 nnn.nnn gelenkt und dabei die dort durch verordnetes Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Gefahrene Geschwindigkeit: 150 km/h". Dadurch habe sie eine "Übertretung gemäß §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;AVG §8;StVO 1960 §44 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0068 E 23. September 1987 RS 2Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt (Hinweis E 24.10.1986, 86/18/0205). Stammrechtssatz Den Parteien iSd § 8 AVG ist nach § 44 Abs 1 StVO kein Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt. (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;AVG §73 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Nur bei einer konkreten Antragstellung auf Gewährung von Akteneinsicht auch in die von der belangten Behörde gem § 17 Abs 3 AVG ausgenommenen Aktienteile ist diese gehalten, darüber bescheidmäßig abzusprechen. Schlagworte Anspruch auf Sachentscheidung Besondere ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;StVO 1960 §44 Abs1;
Rechtssatz: Den Parteien iSd § 8 AVG ist nach § 44 Abs 1 StVO kein Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt. (Hinweis auf E vom 24.10.1986, 86/18/0205) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987050068.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;StVO 1960 §44 Abs1;
Rechtssatz: Den Parteien iSd § 8 AVG ist nach § 44 Abs 1 StVO kein Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt. (Hinweis auf E vom 24.10.1986, 86/18/0205) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987030068.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;AVG §8;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Den Parteien im Sinne des § 8 AVG ist gemäß § 44 Abs 1 StVO die Einsicht in den Aktenvermerk über den Zeitpunkt der erfolgten Anbringung von Straßenverkehrszeichen und die Abschriftnahme zu gestatten. Es ist ihnen jedoch kein Re... mehr lesen...