Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Schreiben vom 16.11.2023, S90361/4-FüUB1/BKdo/S1Grp/2023 (1) wurde von der belangten Behörde die vom Beschwerdeführer eingebrachte Beschwerde betreffend ein ihm gegenüber mündlich verkündetes „Disziplinarerkenntnis“ samt gegenständlichem Verwaltungsakt an das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Im vorgelegten Akt befand sic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gegenstand ist die Frage, ob der mündlich verkündete, als Disziplinarerkenntnis bezeichnete Ausspruch einer nicht bezeichneten Behörde, vertreten durch einen nicht genannten Organwalter, den „[unleserliche Unterschrift], Obstlt“, schriftlich dokumentiert durch undatierten Schriftsatz ohne Geschäftszahl, mit dem gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) eine Geldbuße verhängt werden sollte, einen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfbaren Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...