Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zum relevanten Verfahrensgeschehen: Der gegenständlichen Entscheidung lagen insbesondere folgende Ereignisse im Verfahren vor der belangten Behörde und dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) und dabei erstattete – als wesentlich anzusehende – Vorbringen, Erklärungen, Anträge und Begründungsausführungen der Parteien zugrunde (wobei teilweise auf den Ablageort in den Verfahrensakten verwiesen wir... mehr lesen...