Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei erhob gegen die Beschwerdeführerin (in Folge als „BF“ bezeichnet) mit Schreiben vom 26.11.2019 (Datenschutz-)Beschwerde, der die Datenschutzbehörde mit Bescheid vom XXXX 2021, GZ XXXX , stattgegeben gegeben hat. Die mitbeteiligte Partei erhob gegen die Beschwerdeführerin (in Folge als „BF“ bezeichnet) mit Schreiben vom 26.11.2019 (Datenschutz-)Beschwerde, der die Datenschutzbehörde... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei erhob gegen die Beschwerdeführerin (in Folge als „BF“ bezeichnet) mit Schreiben vom 28.12.2019 (Datenschutz-)Beschwerde, der die Datenschutzbehörde mit Bescheid vom XXXX 2021, GZ XXXX , Folge gegeben hat. Die mitbeteiligte Partei erhob gegen die Beschwerdeführerin (in Folge als „BF“ bezeichnet) mit Schreiben vom 28.12.2019 (Datenschutz-)Beschwerde, der die Datenschutzbehörde mit Be... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...