IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde der Frau M. F., geboren 1979, gegen den Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft - Niederlassungsbewilligungen u. Ausländergrunderwerb, vom 14.11.2016, GZ MA35-9/3143770-01, betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 des ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seine Richterin MMag. Ollram über die von Herrn G. J. in Vertretung der M. KG, FN ... , Sitz: Wien, erhobene Beschwerde gegen den (unzuständiger Weise erlassenen) Bescheid des Landeshauptmanns von Wien, Magistratsabteilung 63, vom 16.1.2017, 689024-2016, betreffend die Entziehung der Konzession „Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr) mit 20 Kraftfahrzeugen“ (GISA-Zahl: ...) im Stand... mehr lesen...
I M N A M E N D E R R E P U B L I K Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde 1) des Herrn Y. X. und 2) der Frau Z. X., beide Wien, …, beide vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 11.08.2016, Zahl MA37/..., mit welchem I.) gemäß § 38 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, der Antrag der Bauwerber, Frau und Herr X., vom 12.04.2016 auf Aus... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2017 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL82009 Bauordnung Wien
Norm: AVG §13 Abs3AVG §38BauO Wr §60BauO Wr §62BauO Wr §63
Rechtssatz: Fehlt die Zustimmung eines Grundeigentümers als Beleg des Bauansuchens, so hat die Baubehörde grundsätzlich mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs. 3 AVG vorzugehen (etwa VwGH vom 23.02.2010, Zl 2009/05/... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Eingabe des Herrn S. Z. vom 14.9.2016, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Eingabe wird gemäß § 31 VwGVG iVm § 13 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. Begründung: Mit dem an Frau A. Z. gerichteten Bescheid des Magistrates der Stadt Wi... mehr lesen...