Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.02.2017 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL82009 Bauordnung Wien
Norm: AVG §13 Abs3AVG §38BauO Wr §60BauO Wr §62BauO Wr §63
Rechtssatz: Fehlt die Zustimmung eines Grundeigentümers als Beleg des Bauansuchens, so hat die Baubehörde grundsätzlich mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs. 3 AVG vorzugehen (etwa VwGH vom 23.02.2010, Zl 2009/05/... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Eingabe des Herrn S. Z. vom 14.9.2016, den BESCHLUSS gefasst: I. Die Eingabe wird gemäß § 31 VwGVG iVm § 13 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. Begründung: Mit dem an Frau A. Z. gerichteten Bescheid des Magistrates der Stadt Wi... mehr lesen...