Entscheidungen zu § 11 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Wien 1995/09/19 02/11/64/93

Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.09.1995

RS UVS Wien 1995/09/19 02/11/64/93

Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.09.1995

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten