Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Dr. Fischer über die Beschwerden der 1. B – Landesgruppe Oberösterreich, vertreten durch Landesleiter-Stv. Mag. H P, Z-straße X, X E, und des 2. Kons. W C, K X, X B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 29.09.2020, GZ: BHBRJagd-2020-259410/10-WFG, betreffend den Zwangsabschuss von Graureihern nach dem Oö. Jagdgesetz den BESCHLUSS I. Die Beschwerden werden als unzulässig zurückgewiese... mehr lesen...