Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.06.2015 Norm: DSG 2000 §1 Abs2DSG 2000 §8 Abs1 Z4 WettbG §12 Abs1 WettbG § 12 heute WettbG § 12 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 WettbG § 12 gültig von 28.06.2006 bis 28.02.2013 zuletzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen der Erstbeschwerdeführerin am Standort XXXX, an und erweiterte diesen mit Beschluss vom 20.08.2013. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 06.08.2013 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...