Norm: KartG 2005 §29KartG 2005 §30WettbG §11a Abs2
Rechtssatz: Bei der Bemessung von Geldbußen nach § 29 Z 2 lit c KartG kommt dem Merkmal der fehlenden Bereicherung - anders als etwa bei § 29 Z 1 lit a KartG - nur untergeordnete Bedeutung zu, ist doch schwer vorstellbar, dass die Nichterfüllung eines Auftrags nach § 11a Abs 2 WettbG als solche überhaupt zu einer Bereicherung führen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...