RS OGH 2008/1/21 16Ok8/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2008
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Norm

KartG 2005 §29
KartG 2005 §30
WettbG §11a Abs2

Rechtssatz

Bei der Bemessung von Geldbußen nach § 29 Z 2 lit c KartG kommt dem Merkmal der fehlenden Bereicherung - anders als etwa bei § 29 Z 1 lit a KartG - nur untergeordnete Bedeutung zu, ist doch schwer vorstellbar, dass die Nichterfüllung eines Auftrags nach § 11a Abs 2 WettbG als solche überhaupt zu einer Bereicherung führen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123093

Im RIS seit

20.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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