Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.06.2015 Norm: DSG 2000 §1 Abs2DSG 2000 §8 Abs1 Z4 KartG 2005 §26 KartG 2005 §27 KartG 2005 §28 WettbG §10b Abs2 KartG 2005 § 26 heute KartG 2005 § 26 gültig ab 10.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2021 KartG 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen BF1 und BF2 eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000. 1. In ihrer Beschwerde vom 30.10.2013, eingelangt bei der Geschäftsstelle der ehemaligen Datenschutzkommission am selben Tag, behaupteten die anwaltlich vertretenen ... mehr lesen...