Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-61 von 61

RS Vwgh 1959/3/12 1735/57

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §5 Abs2 idF 207/1969WRG 1959 §9 Abs2
Rechtssatz: Steht dem Recht eines Quelleneigentümers zur Wasserbenützung ein vereinbartes Mitbenützungsrecht eines Dritten gegenüber, dann liegt der Fall einer durch besonderen Privatrechtstitel begründeten Beschränkung im Sinne des § 5 Abs. 2 vor. Die Änderung bzw. Neuerrichtung, der diese Quelle benutzenden Anlag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1959

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