Die A***, vertreten durch RA X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 17. März 2009, beim Bundesvergabeamt eingelangt am 19. März 2009, Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Im Schriftsatz vom 17. März 2009 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass Auftraggeber der Abwasserverband Oberes Lavanttal sei. Dieser sei nach den Regeln des Wasserrechtsgesetzes gegründet worden, sodass das Bun... mehr lesen...