Norm: WRG §8 Abs1
Rechtssatz: Die Errichtung eines Bootshauses auf Piloten, die zum Teil auf einem zum öffentlichen Wassergut gehörenden Seegrundstück geschlagen wurden, geht über den Gemeingebrauch nach § 8 Abs 1 WRG hinaus. Entscheidungstexte 1 Ob 155/74 Entscheidungstext OGH 20.11.1974 1 Ob 155/74 Veröff: SZ 47/131 = EvBl 1975/162 S 325 ... mehr lesen...