Entscheidungen zu § 78 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/11 99/07/0059

Die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) ist ein Wasserverband (Reinhaltungsverband) im Sinne der §§ 87 ff WRG 1959 und die beschwerdeführende Marktgemeinde ist eines ihrer Mitglieder. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. September 1972 war die freiwillige Vereinbarung einer Reihe von Gemeinden - unter ihnen auch die Beschwerdeführerin - gemäß § 88 Abs. 1 lit. a WRG 1959 über die Bildung des Abwasserverbandes anerkannt und die F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2003

RS Vwgh 2003/12/11 99/07/0059

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §78 Abs1 idF 1997/I/074;WRG 1959 §93 Abs3 idF 1997/I/074;WRG 1959 §97 Abs2 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Bei den Entscheidungen und Verfügungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes iSd § 97 Abs. 2 WRG 1959, gegen die die Schlichtungsstelle angerufen werden kann, handelt es sich nicht um solche Erledigungen, denen Bescheidqualitä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2003

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