Entscheidungen zu § 72 Abs. 1 WRG 1959

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RS UVS Oberösterreich 1992/10/15 VwSen-420021/13/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 2068/1950; VfSlg 5562/1967; VfSlg 9665/1983; VfSlg 10356/1985; VfSlg 10379/1985; VfSlg 10388/1985; VwGH v. 22.9.1987, Zl. 87/11/0044; VwGH v. 23.9.1992, Zl. 91/19/0162; VwSen-420010 v. 29.4.1992; s.a. EGMR v. 16.12.1992, A/251-B = Newsletter 1/93, 17f. Rechtssatz: Ein Bescheid bedarf zu seiner tatsächlichen Vollstreckbarkeit einer vorhergehenden bescheidmäßigen Vollstreckbarkeitsverfügung; liegt diese nicht vor, so können die gesetzten Zwangsakte nicht als i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/09/18 Senat-WB-91-040

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau H      B      von der Bezirkshauptmannschaft xx mit einem Betrag von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) bestraft, weil sie am 24. Oktober 1990 als Wasserberechtigte einer den Parzellennummern nach bestimmten Deponie den Zutritt zu dieser den Organen der Wasserrechtsbehörde zwecks Durchführung von Messungen und Untersuchungen verwehrt hat, obwohl sie als Wasserberechtigte gemäß §72 WRG 1959 verpflichtet gewesen wäre, das Betreten u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 18.09.1992

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