Norm: WRG §51
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zu den Erhaltungskosten besteht (nur) dann, wenn dem Wasserberechtigten aus den Erhaltungs-, Aufsichts- oder Wartungsmaßnahmen objektiv - allenfalls auch erst auf lange Sicht - ein Vorteil entsteht. Entscheidungstexte 1 Ob 102/07t Entscheidungstext OGH 29.11.2007 1 Ob 102/07t ... mehr lesen...