Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind gemeinsam Eigentümer von an einem Fluss (öffentliches Wassergut) liegenden Grundstücken. Sie brachten vor, dass ihre Liegenschaften ursprünglich unmittelbar an den Fluss angegrenzt hätten. In den letzten Jahrzehnten sei durch den Fluss sukzessive Erdreich angespült worden, sodass ihre Gebäude nun nicht mehr unmittelbar an den Fluss angrenzten und sich ein Uferstreifen im Ausmaß von rund 161 m2 gebildet habe. Die Kläger hätten daran gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Grundstücke 1109 und 1125, vorgetragen in der EZ 1010 KG S*****, sind öffentliches Wassergut und stehen im Eigentum der beklagten Partei. Der Kläger ist Eigentümer des nunmehr der EZ 801 KG S***** zugeschriebenen Grundstücks 428/1. Die EZ 801 KG S***** wurde für Grundstücke aus dem Gutsbestand der EZ 39 KG S***** (darunter auch das Grundstück 428/1) eröffnet, die Franz M***** 1973 dem Kläger geschenkt hatte. Das Grundstück 428/1 war zuvor von der EZ 36... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martin B*****, vertreten durch Dr.Rainer Kinz, Rechtsanwalt in Bregenz als Verfahrenshelfer, wider die beklagten Parteien 1.) Christian I*****, und 2.) Richard F*****, beide vertreten durch Dr.Heinz K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksgerichts St.Florian vom 23.Mai 1883, Zl. 1030, folgendes Koppelfischereirecht eingetragen: "Katasterposten 47 (Erstkläger und Zweitklägerin): ... Zu einem Viertel in der Traun, Krems und dem Mühlbach Parzelle 571 und in der Bachparzelle 1846/14 von jenem Punkte angefangen, wo die verlängert gedachte Grenzlinie der Parzelle 1842/36 und 1847/1 die Traun... mehr lesen...
Norm: WRG §4 Abs6
Rechtssatz:
§ 4 Abs 6 WRG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Paragraph 4, Absatz 6, WRG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte 1 Ob 2143/96w Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2143/96w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105650 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Miteigentümer einer am Attersee gelegenen Liegenschaft. Bei einer vom örtlich zuständigen Vermessungsamt am 22.Juli 1986 durchgeführten Grenzverhandlung entstand zwischen den Streitteilen eine Meinungsverschiedenheit über den Grenzverlauf, weil der Verwalter des öffentlichen Wasserguts der in der Natur vorhandenen Grenze zwischen deren Grundstücken die Anerkennung verweigerte. Die umstrittene Grundfläche wurde vorbehaltlich einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.12.1934 fertigten die Eltern des Beklagten, dessen Rechtsvorgänger, neben drei Zeugen ein Gedenkprotokoll, nach dessen Inhalt sie einem Rechtsvorgänger der klagenden Partei und dessen Rechtsnachfolgern "den schon länger als 30 Jahre im genannten... (dem strittigen Fischwasserbereich)... geübten Fischfang, ohne wie immer geartete Entschädigung, für immerwährende Zeiten" gestatteten. Im Bescheid vom 30.11.1966, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Alleineigentümer, die beiden anderen Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer von Grundstücken am Attersee. Nach dem Mappenstand gehören die im Lageplan eines Zivilgeometers vom 22.1.1951 dargestellten Teile dieser Grundstücke zum öffentlichen Wassergut. Die Kläger begehren die Feststellung, die Grundstücke stünden im Sinne der Darstellung in diesem Lageplan jeweils zur Gänze in ihrem uneingeschränkten Eigentum. Sie brachten vor, ihre ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu welcher unter anderen das Grundstück Nr. 297 gehört. Der Kläger betreibt darauf ein gewerbliches Strandbad, dessen Liegewiese sich in der Natur bis zum durch eine Steinmauer gebildeten Ufer des O***** Sees erstreckt. Die Katastergrenze des Grundstückes Nr. 297 verläuft jedoch tatsächlich nicht ident mit dieser Uferlinie, sondern liegt nördlich davon. Die zwischen Katastergrenze und Uferlinie befindliche annähernd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausgewiesene, jedoch zum Wörthersee-Grundstück Nr.***** zugehörige ("dazugeklammerte") Fläche an. Das Grundstück Nr. ***** ist öffentliches Wassergut. Bereits im Lageplan des Ing.Hans Satt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Kaufvertrages vom 18.Oktober 1892 wurde am 26.Juni 1893 das Eigentumsrecht auf der Liegenschaft EZ 22 KG Attersee unter anderem mit dem Grundstück 141 für Karl und Barbara M*** je zur Hälfte einverleibt. An das Grundstück 141 grenzte im Südosten das Grundstück 807 KG Attersee (EZ 286), das als öffentliches Wassergut im Eigentum der beklagten Partei steht, an. Am 7.Februar 1893 beantragte Karl M*** bei der k.k.Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Grundstücke 783/1 KG Gurlitsch II und 342/4 KG Krumpendorf, öffentliches Wassergut Wörthersee. Im Norden grenzt an diese Grundstücke das im Eigentum des Beklagten stehende Grundstück 320/1 KG Gurlitsch II, in Natur das "Bad Kropfitsch". Die klagende Partei ist Eigentümerin der Grundstücke 783/1 KG Gurlitsch römisch zwei und 342/4 KG Krumpendorf, öffentliches Wassergut Wörthersee. Im Norden grenzt an diese Grundstücke... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 435 KG S, zu deren Gutsbestand das Grundstück 52/1 gehört. Dieses Grundstück hat im Süden eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 775/1 Wörthersee, das im Eigentum der klagenden Republik Österreich steht. Die Erstbeklagte und die Mutter der Zweitbeklagten erwarben dieses Grundstück mit Kaufvertrag vom 2. 8. 1976. Die Zweitbeklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Mutter. Vor dem Grundstück 52/1 auf dem Grundstück 775/1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1472 AllgGAG §12GV §203WRG §4 Abs5WRG §4 Abs6 ABGB § 1472 heute ABGB § 1472 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Seit 01.11.1934 kann durch Ersitzung Eigentum am öffentlichen Wassergut nicht mehr erworben werden, es müssen aber zuvor erworbene Rechte voll gewahrt werden. Durch Ab... mehr lesen...
Norm: WRG §4 Abs5WRG §4 Abs6
Rechtssatz:
Das öffentliche Wassergut soll absoluten Schutz vor dem Rechtserwerb durch Ersitzung genießen.
Entscheidungstexte 1 Ob 16/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 16/79 1 Ob 251/07d Entscheidungstext OGH 10.06.2008 1 Ob 251/07d Vgl auch; Beisatz: Der Umstand, dass ... mehr lesen...