Begründung: Der Erstkläger ist zur Hälfte, der Zweit- und die Drittklägerin sind je zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft in der Katastralgemeinde Nußdorf. Die Rechtsvorgänger der Kläger erwarben das deren Gutsbestand bildende und das angrenzende Grundstück am 8.10.1958, deren Rechtsvorgänger waren von 1946 bis 1958 Eigentümer dieser Grundstücke. Weder diesen noch den unmittelbaren Rechtsvorgängern der Kläger war beim Erwerb der Grundstücke mitgeteilt worden, daß diese Gr... mehr lesen...
Norm: WRG §4WRG §4 Abs1WRG §4 Abs4
Rechtssatz: Auch nach der Neufassung des § 4 WRG durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 sind die Grenzen zwischen dem wasserführenden oder verlassenen Bett eines öffentlichen Gewässers und den anrainenden Grundstücken anderer Eigentümer als des Bundes nach dem regelmäßig wiederkehrenden, also dem ordentlichen Höchstwasserstand zu ziehen; auf außergewöhnliche, demnach auf weit über die Durchschnittswerte hin... mehr lesen...