Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/3/7 1Ob11/06h

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Entscheidung | OGH | 07.03.2006

RS OGH 2006/3/7 1Ob11/06h, 1Ob4/15t

Norm: ABGB §364 Abs2 B1ABGB §413WRG §39 Abs1WRG §39 Abs3
Rechtssatz: Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd § 364 Abs 2 ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen § 39 Abs 1 WRG vorliegt. Nach § 39 Abs 3 WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines lan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.2006

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