Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2006/3/7 1Ob11/06h

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Entscheidung | OGH | 07.03.2006

TE OGH 1996/2/27 1Ob1035/95

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Entscheidung | OGH | 27.02.1996

TE OGH 1994/11/23 1Ob615/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen Gef... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1975/12/19 1Ob210/75 (1Ob211/75), 1Ob33/77, 1Ob615/94

Norm: JN §1 CVIIIWRG §39 Abs2
Rechtssatz: Unter dem Wort "Grundstück" nach § 39 Abs 2 WRG ist nur ein Grundstück landwirtschaftlichen Charakters zu verstehen und die Anwendung dieser Vorschrift schon dann ausgeschlossen ist, wenn nur das obere oder das untere Grundstück den Charakter eines landwirtschaftlichen Grundstückes nicht aufweist. Entscheidungstexte 1 Ob 210/75 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1975

RS OGH 1964/2/25 8Ob37/64

Norm: ABGB §364 B1WRG §39 Abs2WRG §47
Rechtssatz: Es besteht keine privatrechtliche Verpflichtung des oberen Grundeigentümers zur Beseitigung eines auf seinem Grundstück natürlich entstandenen Hemmnisses des Wasserflusses. Keine Zuleitung nach § 364 ABGB., wenn der obere Grundeigentümer die Beseitigung natürlich entstandener Hindernisse durch den unteren Grundeigentümer nicht duldet und den vorigen Zustand durch neuerliches Aufrichten des durch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1964

RS OGH 1953/6/10 2Ob243/53, 7Ob141/55, 7Ob203/64, 7Ob192/65, 1Ob210/75 (1Ob211/75), 1Ob33/77, 1Ob615

Norm: JN §1 CVIIIWRG §39 Abs1WRG §39 Abs2
Rechtssatz: Der wasserrechtliche Schutz wird verbauten Grundstücken nicht gewährt. Wenn der Schutz von Baulichkeiten bezweckt wird, ist daher der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 243/53 Entscheidungstext OGH 10.06.1953 2 Ob 243/53 Veröff: SZ 26/151 7 Ob 141/55 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1953

TE OGH 1953/6/10 2Ob243/53

Oberhalb der Liegenschaft der Streitteile befindet sich die Parzelle X., die zu je ein Viertelanteil im Eigentum der Streitteile, zu je ein Viertelanteil im Eigentum der Wirtschaftsbesitzer R. und L. steht, u. zw. liegt das Anwesen des Beklagten westlich, das Anwesen des Klägers (etwas tiefer als das Anwesen des Beklagten) nordwestlich von der genannten Parzelle. Der über diese Parzelle führende Ortsweg nähert sich zuerst mehr in der Westrichtung dem die Anwesen der Streitteile trenne... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1953

Entscheidungen 1-8 von 8

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