Entscheidungsgründe: Am 17. 4. 2003 baute der Beklagte auf seinem oberhalb des Hauses der Kläger liegenden Feld Mais an, und zwar teilweise quer zum Hang, teilweise in Falllinie. Der vermehrte Anbau von Kulturpflanzen mit später Bodendeckung, so vor allem von Mais, bewirkt eine starke Zunahme der Erosion. Die Erosion verdoppelt sich ungefähr, wenn der Mais in Falllinie statt quer zum Hang angebaut wird. Nach einem Starkregen, wie er statistisch alle fünf bis zehn Jahre vorkommt, f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Prückner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Kurt L*****, und 2.) Margarethe L*****, beide vertreten durch Dr.Alois Ruschitzger und Dr.Wolfgang Muchitsch, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Karl W*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Liegenschaft mit Haus, in dessen Erdgeschoß und Keller das von der klagenden Partei gemietete Geschäftslokal Nr.1 samt Nebenräumen liegt, grenzt unmittelbar an die Liegenschaft des Beklagten. Die Bestandrechte der klagenden Partei sind verbüchert. Im Sommer oder Herbst 1990 ließ eine offene Handelsgesellschaft auf der Liegenschaft des Beklagten einen Gebrauchtwagenabstellplatz anlegen, dazu das Gelände zur Landesstraße hin bis zu 60 cm hoch aufschütten un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen G... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §39 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Unter dem Wort "Grundstück" nach § 39 Abs 2 WRG ist nur ein Grundstück landwirtschaftlichen Charakters zu verstehen und die Anwendung dieser Vorschrift schon dann ausgeschlossen ist, wen... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B1WRG §39 Abs2WRG §47 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Oberhalb der Liegenschaft der Streitteile befindet sich die Parzelle X., die zu je ein Viertelanteil im Eigentum der Streitteile, zu je ein Viertelanteil im Eigentum der Wirtschaftsbesitzer R. und L. steht, u. zw. liegt das Anwesen des Beklagten westlich, das Anwesen des Klägers (etwas tiefer als das Anwesen des Beklagten) nordwestlich von der genannten Parzelle. Der über diese Parzelle führende Ortsweg nähert sich zuerst mehr in der Westrichtung dem die Anwesen der Streitteile tre... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §39 Abs1WRG §39 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Der wasserrechtliche Schutz wird verbauten Grundstücken nicht gewährt. Wenn der Schutz von Baulichkeiten bezweckt wird, ist daher der Rechtsweg zulässig. Ent... mehr lesen...