Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geb. am xxx, xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwalt xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 27.03.1998, Zahl: xxx, mit welchem ua. die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung von Uferschutzmaßnahmen am Grundstück Nr. xxx, KG xxx, an xxx, xxx, xxx, erteilt wurde, den B E S C H L U S S : I. Der Beschwerde wird römisch eins. Der Beschwerde ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, pA xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 06.05.2019, Zahl: xxx, mit welchem der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines schwimmenden Steges abgewiesen wurde, zu Recht: I. Die Beschwerde wird römisch eins. Die Beschwerde wird a b g e w i e s e n . II. römisch zwei. Eine ordentliche Revision an den Verwaltun... mehr lesen...