Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx der Gemeinde xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 09.10.2020, Zahl: xxx, mit welchem xxx, xxx, xxx, 1. die wasserrechtliche Bewilligung für die Verbringung von Oberflächenwässern im Bereich xxx, sowie 2. die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Teichanlage erteilt wurde, nachstehenden B E S C H L U S S : I. römisch eins. Gemäß... mehr lesen...