Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Mag. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde von Herrn B. A., E., vertreten durch die Rechtsanwälte G. H., L., gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 24.2.2015, Zahl 30203-402/330/39-2015, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dies... mehr lesen...