Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/10/28 1Ob232/02b

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.2002

RS OGH 1991/1/16 1Ob39/90

Norm: WRG §32 Abs2 litc
Rechtssatz: Darunter fällt auch die Anlegung von Deponien, durch die nach dem natürlichen Lauf der Dinge auf die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 39/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 1 Ob 39/90 Veröff: SZ 64/3 = JBl 1991,580 (Kerschner) European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1991

TE OGH 1982/5/5 1Ob12/82

Im Ortsgebiet von S zweigt etwa auf der Höhe des Flugplatzes von der F-Ache der sogenannte Mühlbach ab. Beim Einlaß befindet sich eine Hauptschleuse, die immer offen ist und nur geschlossen wird, wenn zum Sandauswaschen das Wasser ausgelassen werden soll. Der eigentliche Haupteinlaß in den Mühlbach liegt nach der Hauptschleuse. An diesem ist ein Gitter angebracht. In Richtung F-Ache befindet sich eine sogenannte Notschleuse, die nur zum Sandauswaschen geöffnet wird. Da im Winter kein ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.05.1982

RS OGH 1971/6/14 1Ob107/71

Norm: WRG §32 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Einbringung von Schotter in ein Gewässer ist, da eine Beeinträchtigung der Wassergüte im Sinne des § 30 Abs 2 dabei nicht vermutet werden kann, nicht bewilligungspflichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 107/71 Entscheidungstext OGH 14.06.1971 1 Ob 107/71 Veröff: SZ 44/88 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1971

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten